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              Steps for searching for common law trademark rights
              Blogeintrag / Veröffentlicht, 11. Juli 2024

              Warum und wie man nach Common Law-Markenrechten Suchen

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              overview

              Genauso wichtig wie die Suche in Markenregistern nach potenziell kollidierenden Markenregistrierungen kann die Suche nach nicht eingetragenen Rechten sein. Leslie Meritt erklärt, wie wichtig es ist, Common Law-Markenrechte in Ihre Suchstrategie einzubeziehen und wie Sie direkt von Questels Clearance-Plattformen Markify Comprehensive Search undMarkify ProSearch™ auf die Datenbanken zugreifen können.  

              Gewohnheitsrechtliche Markenrechte entstehen durch die Verwendung einer nicht eingetragenen Marke, d. h. sie müssen nicht beim Patent- und Markenamt registriert werden. Während gängige Markenrechte so lange bestehen bleiben, wie die nicht eingetragene Marke verwendet wird, sind sie auf das geografische Gebiet beschränkt und nur dort durchsetzbar, in dem die Marke verwendet wird.

              • Eingetragene Warenzeichen sind an diesem Symbol zu erkennen: ®
              • Nicht eingetragene, durch Gewohnheitsrecht geschützte Marken können durch dieses Symbol identifiziert werden: ™

              Warum nach Common Law-Markenrechten Suchen ?

              Einige wenige Länder erkennen derzeit Common Law-Markenrechte an: die Vereinigten Staaten, Kanada, das Vereinigte Königreich, Australien, Neuseeland und mehrere andere ehemalige britische Kolonien. In diesen Ländern ist es äußerst ratsam – wenn nicht sogar obligatorisch –, vor der Anmeldung einer Marke eine Common Law-Recherche durchzuführen.

              In Ländern, die dies tun Obwohl Common Law-Markenrechte nicht anerkannt werden, ist es dennoch ratsam, eine Suche nach nicht eingetragenen Marken durchzuführen, da Marken, die einen gewissen Bekanntheitsgrad oder Bekanntheitsgrad erreicht haben, dennoch ein Risiko darstellen können. Sie können beispielsweise durch andere Gesetze im Zusammenhang mit unlauterem Wettbewerb oder Markenmissbrauch geschützt sein.

              In Ländern mit Common Law-Markenrechten, beispielsweise den Vereinigten Staaten, kann ein Markeninhaber sein ausschließliches Recht zur Verwendung einer Marke im Geschäftsverkehr geltend machen, auch wenn diese nicht bundesweit registriert ist. Um eine Klage einreichen zu können, muss der Inhaber die Nutzungspriorität nachweisen, d. h. zeigen, dass er die Marke als Erster in einem bestimmten geografischen Gebiet verwendet hat [1]. Es ist daher wichtig, vorsichtig zu sein, denn wenn Sie keine sorgfältige Suche durchführen, könnte Ihre eingetragene Marke eine bereits verwendete, nicht eingetragene Marke verletzen!

              So Suchen nach Common Law-Markenrechten

              Wenn Sie eine neue US-Marke registrieren möchten, möchten Sie natürlich die Datenbank des US-Patent- und Markenamts (USPTO) durchsuchen, um alle derzeit registrierten Marken auszuschließen, die Ihrer eigenen „zum Verwechseln ähnlich“ sein könnten. Aber was ist mit den derzeit in Ihrer Region geltenden Common Law-Markenrechten? Wenn Sie eine Suche durchführen, ist es wichtig, diese Suche so auszuweiten, dass auch nicht registrierte Common Law-Markenrechte berücksichtigt werden.

              • Die Registrierung einer Marke beim USPTO ohne Durchführung einer Common Law-Recherche kann Sie Zeit und Geld kosten. Ein lokales Unternehmen könnte Ihren cleveren Namen/Ihr Logo jahrelang nach Common Law verwendet haben und hätte das Recht, Sie wegen Verletzung zu verklagen.
              • Ein gründlicher Markensuchbericht, der sowohl eingetragene Marken als auch Quellen des Common Law (einschließlich App-/Web-/Social-Media-, Geschäfts- und Domänennamen) abdeckt, dient als wertvolles Beweismittel, falls Sie jemals wegen einer Verletzung verklagt werden.

              Leider ist die durchsuchbare Datenbank des USPTO auf bundesstaatliche Markenanmeldungen und -registrierungen beschränkt. Dasselbe gilt für US-Bundesstaatendatenbanken, die nur auf staatlich eingetragene Marken beschränkt sind.

              Mit anderen Worten: Es gibt keine zentrale Datenbank für Common Law-Markenrechte. Die Quellen dieser Daten sind nicht immer offensichtlich und können über das gesamte Web verteilt sein, einschließlich Apps und Social-Media-Sites. Daher kann die Common Law-Suche schwierig und zeitaufwändig sein.

              So vereinfacht Questel die Suche nach Common Law-Markenrechten

              Questels Such- und Überwachungsplattform für Markenfreigaben bietet seit einiger Zeit als Teil unserer Markify Comprehensive Search eine App-, Web- und Social-Media-Suche an. Jetzt bieten wir dieselbe Funktionalität in unserer Knock-out-Abonnementsuchlösung Markify ProSearch™ ohne zusätzliche Kosten an! Dies bedeutet, dass unbegrenzte Knock-out-Suchen jetzt die folgenden Common-Law-Quellen umfassen:

              Unter der Registerkarte „App/Web/Soziale Medien“ finden Sie drei Quellen:

              Suche nach Gewohnheitsrecht-Markenrechten in Apps, im Web und in sozialen Medien in Markify ProSearch

              App-Namen umfassen Anwendungen im Google Play und (Apple) App Store, die Ihren gesuchten Namen verwenden:

              Beispiel für die Suche nach Gewohnheitsrecht-Markenrechten in Apps, im Web und in sozialen Medien in Markify ProSearch Bei der Websuche handelt es sich um eine automatisierte Suche, bei der bekannte Verzerrungen, wie etwa Region und persönlicher Suchverlauf, eliminiert werden.

              Die Suche umfasst maximal 50 Ergebnisse und die orangefarbenen Links führen Sie direkt zur Originalquelle:

              Suche in Apps, im Web und in sozialen Medien nach Gewohnheitsrecht-Markenrechten in Markify ProSearch mit Links zur Quelle Die Social-Media- Suche erkennt die Verwendung eines Namens in den größten sozialen Netzwerken der Welt: Facebook/Meta, LinkedIn, Twitter/X, Instagram, YouTube und Pinterest.

              Es werden die Top 20 Ergebnisse aus jedem sozialen Netzwerk abgedeckt. Die Links zu den Originalquellen sind ebenfalls enthalten:

              Beispielergebnisse einer App-, Web- und Social-Media-Suche nach Gewohnheitsrecht-Markenrechten in Markify ProSearch Im Common Law-Modul können Sie außerdem Datenbanken zu Firmennamen und Domänennamen auswählen:

              Suche nach Firmennamen und Domänennamen nach Gewohnheitsrecht-Markenrechten in Markify ProSearch

              Bei der Suche nach Firmennamen werden sehr ähnliche Firmennamendatensätze (einschließlich des gesuchten Begriffs) ermittelt.

              Zu den Details zählen unter anderem der eingetragene Name und Handelsname, die Adresse, der Jahresumsatz, die Haupttätigkeit, der Status, die Mitarbeiterzahl und die Seriennummer:

              Firmennamensuche nach Gewohnheitsrecht-Markenrechten in Markify ProSearch

              Die Domänennamensuche liefert identische Ergebnisse für alle Arten von Top-Level-Domänen (TLDs) und ähnliche Ergebnisse für generische (gTLDs), Ländercode-Domänen (ccTLDs) und neue (nTLDs) Domänen ( durchsuchen Sie die vollständige Liste der verfügbaren Quellen ).

              Sie können auf den orangefarbenen Namen klicken, um die Website zu öffnen und deren Inhalt zu erkunden. WHOIS-Informationen sind auch direkt im Bericht verfügbar:

              Domänennamensuche nach Gewohnheitsrecht-Markenrechten in Markify ProSearch

              Um mehr über die Suche nach Gewohnheitsrechtsmarkenrechten zu erfahren oder eine Demo unserer Markify-Clearance-Plattformen zu erhalten, wenden Sie sich noch heute an unsere Fachexperten .

              Über den Autor
              Leslie Meritt ist Trademark Client Solutions—SaaS-Spezialistin bei Questel.


               

              [1] Questel erbringt keine Rechtsdienstleistungen. Legal werden von unabhängigen IP-Anwälten auf der Grundlage einer gesonderten Auftragsvereinbarung zwischen Ihnen und, falls Sie dies wünschen, einer Partner-IP-Anwaltskanzlei erbracht.

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