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              Blogeintrag / Veröffentlicht, 13. März 2025

              Warum, wann und wie muss ein Nachweis für die Verwendung einer Marke erbracht werden – und ist dies zwingend erforderlich?

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              overview

              Je nach Rechtsraum müssen Markeninhaber möglicherweise einen Nachweis über die Markennutzung erbringen, um Rechte zu begründen, Registrierungen aufrechtzuerhalten, Marken durchzusetzen und Löschungen während der Markenlaufzeit zu vermeiden. Die Erbringung eines konformen Nachweises der Markennutzung ist jedoch selten unkompliziert, wie Marie Farges, Client Solutions Specialist Manager bei Questel, erklärt.

              Während die Formalitäten je nach Rechtsraum unterschiedlich sein können, ist die Notwendigkeit, einen Nachweis der Markennutzung zu erbringen, in allen Markenregistern relativ einheitlich, da Rechte in der Regel an die tatsächliche Nutzung einer Marke im Geschäftsverkehr gebunden sind. Diese Anforderung stellt sicher, dass Marken nur für Marken erteilt und aufrechterhalten werden, die aktiv im Markt genutzt werden. Dies verhindert „Markensquatting“ (bei dem Einzelpersonen Marken registrieren, ohne diese zu nutzen) und hält das Register für andere frei. Der Zeitpunkt, ab dem Markeninhaber einen Nachweis der Markennutzung erbringen müssen, und die Art der akzeptierten Nachweise können jedoch je nach Register erheblich variieren.

              Warum muss ich einen Nachweis über die Verwendung meiner Marke erbringen?

              Je nach Rechtsraum müssen Sie möglicherweise einen Nachweis über die Verwendung Ihrer Marke erbringen an:

              • Rechte festlegen

              In Ländern mit einem „First-to-Use“-System, wie beispielsweise den USA, ist die Verwendung der Marke im Handel der wichtigste Weg zum Erwerb von Markenrechten. Durch die bloße Registrierung einer Marke werden Ihnen keine vollständigen Rechte eingeräumt, es sei denn, Sie können eine tatsächliche Verwendung in der jeweiligen Gerichtsbarkeit nachweisen.

              • Registrierungen verwalten

              Nachdem eine Marke registriert wurde, verlangen viele Gerichtsbarkeiten in regelmäßigen Abständen einen Nachweis der fortgesetzten Verwendung (z. B. Einreichung einer Nutzungserklärung in den USA), um die Registrierung aktiv zu halten.

              • Rechte durchsetzen

              Um andere von der Verwendung einer ähnlichen Marke abzuhalten oder Ihre Markenrechte durchzusetzen, können Sie mit einem Verwendungsnachweis nachweisen, dass Ihre Marke aktiv verwendet wurde. Dies stärkt Ihre Position bei Rechtsstreitigkeiten.

              • Stornierungen vermeiden

              Wird eine Marke über einen bestimmten Zeitraum (oft 3 bis 5 Jahre, je nach Rechtsraum) nicht genutzt, kann dies zur Löschung der Registrierung führen. Dritte können auch die Löschung Ihrer Marke beantragen, wenn sie der Meinung sind, dass sie nicht genutzt wird.

              Wann müssen Sie einen Nachweis über die Markennutzung erbringen?

              Obwohl in Rechtsstreitigkeiten der Nachweis der Benutzung erforderlich ist, verlangen nicht alle Länder von Markeninhabern einen Nachweis der Benutzung, um Rechte zu begründen oder aufrechtzuerhalten. Länder, in denen dies erforderlich ist, können von Markeninhabern die Vorlage solcher Nachweise verlangen:

              • Während der Registrierung : In „First-to-Use“-Ländern wie den USA müssen Sie eine Verwendungserklärung einreichen oder einen Verwendungsnachweis erbringen, bevor die Marke vollständig registriert wird.
              • Nach der Registrierung: Viele Länder verlangen von Markeninhabern, dass sie nach einer bestimmten Anzahl von Jahren (z. B. fünf oder zehn Jahren) regelmäßig Verwendungsnachweise (z. B. Erklärungen oder Verwendungsproben) vorlegen.
              • Anmeldungen mit beabsichtigter Nutzung: In einigen Fällen können Sie eine Anmeldung mit beabsichtigter Nutzung einreichen, wenn Sie die Marke zukünftig verwenden möchten. Sie müssen jedoch letztendlich einen Nachweis über die tatsächliche Nutzung vorlegen, damit die Marke registriert oder aufrechterhalten werden kann.

              Ist ein Nachweis der Markennutzung zwingend erforderlich?

              Zu den Ländern, in denen zu bestimmten Zeitpunkten im Lebenszyklus eines Markenrechts ein Benutzungsnachweis vorgeschrieben ist, zählen:

              • Vereinigte Staaten
                Nach der Erstregistrierung müssen Markeninhaber zwischen dem fünften und sechsten Jahr eine Erklärung über die Benutzung (oder Nichtbenutzung mit triftigen Gründen) einreichen und einen Nachweis über die Benutzung (z. B. Muster der Marke im Handel) erbringen. Alle zehn Jahre ist eine Erneuerung mit Nachweis der Benutzung erforderlich.
              • Philippinen
                Auf den Philippinen ist ein Nutzungsnachweis innerhalb von drei und fünf Jahren nach Antragstellung sowie ein Jahr nach Verlängerung erforderlich.
              • Eswatini
                In Eswatini ist bei der Erneuerung ebenfalls ein Nutzungsnachweis erforderlich.

              Darüber hinaus verlangen einige Länder in bestimmten Abständen während des Markenlebenszyklus die Vorlage einer Erklärung über die tatsächliche Nutzung (DAU) oder ähnlicher Nutzungsbestätigungen. Dies gilt beispielsweise für asiatische Länder wie Indonesien, Thailand und Vietnam sowie für südamerikanische Länder wie Mexiko, Brasilien, Argentinien, Kolumbien und Chile.

              Diese Anforderungen zielen in der Regel darauf ab, sicherzustellen, dass die Marke aktiv im Handel verwendet wird, ohne dass hierfür unbedingt entsprechende Nachweise erforderlich sind.

              So erbringen Sie einen Nachweis für die Verwendung einer Marke

              Die fehlende Harmonisierung der Voraussetzungen und Fristen für den Nachweis der Markenbenutzung in verschiedenen Rechtsräumen ist nur ein Teil der Herausforderungen für Markenexperten. Verschiedene Gebiete verwenden zudem unterschiedliche Terminologien, akzeptieren unterschiedliche Formen des „Nachweises“ und stellen unterschiedliche Anforderungen an die Erbringung der Benutzung. Der Unterschied zwischen einer „Benutzungserklärung“ und einer „eidesstattlichen Erklärung“ ist nur ein Beispiel für häufige Verwirrung.

              Was ist der Unterschied zwischen einer „Nutzungserklärung“ und einer „eidesstattlichen Erklärung“?

              Die Begriffe „eidesstattliche Erklärung“ und „Nutzungserklärung“ werden im Markenrecht oft synonym verwendet. Einige Länder verwenden offiziell den Begriff „eidesstattliche Erklärung“, während andere „Nutzungserklärung“ oder ähnliche Begriffe bevorzugen. Der Hauptunterschied zwischen den beiden Begriffen besteht darin, dass eine eidesstattliche Erklärung typischerweise eine eidesstattliche Erklärung erfordert, während eine Erklärung zwar keinen Eid erfordert, aber dennoch als formelle Erklärung gilt.

              Zu den Ländern, die den Begriff „eidesstattliche Erklärung“ offiziell verwenden, gehören die Vereinigten Staaten, Indien und Südafrika.

              Zu den üblichen Situationen, in denen eine eidesstattliche Erklärung verlangt wird, gehören:

              • Nutzungserklärung (Affidavit of Use):

              Damit wird bestätigt, dass die Marke weiterhin im Handel verwendet wird.

              In einigen Ländern müssen Eigentümer diese eidesstattliche Erklärung in bestimmten Abständen nach der Registrierung einreichen, um den Verlust ihrer Markenrechte zu vermeiden.

              • Eidesstattliche Erklärung über entschuldbare Nichtbenutzung:

              Wenn die Marke nicht verwendet wird, muss möglicherweise eine eidesstattliche Erklärung eingereicht werden, um den Grund für die Nichtverwendung (z. B. Betriebsunterbrechung, Marktbedingungen usw.) zu erläutern und eine Löschung zu vermeiden.

              • Eidesstattliche Erklärung zur fortgesetzten Nutzung:

              Dabei handelt es sich um eine Erklärung zur Bestätigung der fortgesetzten Verwendung der Marke im Handel, die normalerweise zusammen mit einem Verlängerungsantrag eingereicht wird.

              Angesichts der weltweit unterschiedlichen Vorschriften, Terminologien und Anforderungen für die Einreichung von Nachweisen zur Markennutzung stellt die Verfolgung, Erfassung und Aufbereitung solcher Nachweise für Markenexperten in der Regel eine zeitaufwändige und verwaltungstechnische Herausforderung dar. Glücklicherweise können Lösungen der künstlichen Intelligenz (KI), wie unsere KI-Plattform zur Erfassung von Nutzungsnachweisen, hier Abhilfe schaffen.

              Es wurde entwickelt, um Dokumente, die den Gebrauchsnachweis für Marken in bestimmten Rechtsräumen erbringen, effizient zu extrahieren und zu klassifizieren. So haben Sie bei der Begründung, Aufrechterhaltung und Durchsetzung von Rechten in Ihren weltweiten Märkten stets die passenden Beweise zur Hand. Doch das ist noch nicht alles. Unser KI-Copilot erinnert Sie zudem rechtzeitig an die gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen jedes Falles und bewertet die relative Stärke der Rechte in jedem spezifischen Gebiet, um den wahrscheinlichen Ausgang eines Rechtsstreits vorherzusagen.

              Um mehr über AI Copilot zum Erfassen von Nachweisen zur Verwendung von Marken zu erfahren , kontaktieren Sie unser Team und fordern Sie eine Demo an .

              null Marie Farges
              Marie Farges
              ist Client Solutions Specialist Manager für Trademark & Design Solutions bei Questel.
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